Änderung N°Ref. VertragBeschreibungGültig abFile
A2019-01Article 30Anders als das inzwischen aufgehobene UIC-Merkblatt 433 und das ebenfalls aufgehobene Ab-kommen „RIV 2000" (dort Artikel 93) enthält der AVV keine Bestimmung mehr, die dem Gläubiger das Recht einräumt, einem säumigen Schuldner Verzugszinsen zu berechnen.

Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2019
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2019
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2019
Gültig ab:01.01.2020


A2019-02Appendix 10, Annex 6, introductory textPräzisierung der Basisinformationen, die bei der Übergabe der codierten Instandsetzungsschritte notwendig sind.

Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2019
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2019
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2019
Gültig ab:01.01.2020


A2019-03Appendix 10, point 1.1.2Einfügung einer zulässigen Differenz von höchstens 2 mm bei Vermessung des Ar-Maßes in den Punkt 1.1.2

Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2019
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2019
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2019
Gültig ab:01.01.2020


A2019-04Appendix 10, points 2.5.1 and 2.5.2Vergleich der Maße aus Anlage 9 und Anlage 10

Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2019
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2019
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2019
Gültig ab:01.01.2020


A2019-05Appendix 10, point 3.17Entfall der zwingenden Untersuchung des Zustandes von Bremskupplungen

Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2019
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2019
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2019
Gültig ab:01.01.2020


A2019-06Appendix 10, point 3.7Entfall der zwingenden Untersuchung des Zustandes von Graugusssohlen

Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2019
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2019
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2019
Gültig ab:01.01.2020


A2019-07Appendix 10, point 3.8Entfall der zwingenden Untersuchung des Zustandes von Verbundstoffbremsklotzsohlen (VBKS)

Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2019
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2019
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2019
Gültig ab:01.01.2020


A2019-08Appendix 10, point 4.19 and Annex 6 (new CU code)Ergänzung des Punktes 4.19 in Übereinstimmung mit den Codes 4.6.2.1 und 4.6.2.2 der Anlage 9 AVV

Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2019
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2019
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2019
Gültig ab:01.01.2020


A2019-09Appendix 10, point 5.3Entfall der zwingenden Untersuchung der Befestigung von Puffern

Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2019
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2019
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2019
Gültig ab:01.01.2020


A2019-10Appendix 10, point 5.6.1Klarstellung, dass zur Kontrolle von Riefen auf der Hülse/Stößel von Puffern nur eine Sichtkontrolle ohne Reinigung der Puffer nötig ist.

Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2019
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2019
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2019
Gültig ab:01.01.2020


A2019-11Appendix 10, points 5.9.1 and 5.9.2Anpassung an Anlage 9 AVV

Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2019
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2019
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2019
Gültig ab:01.01.2020


A2019-12Appendix 10, point 6.39 and Annex 6 (new CU codes)In Anlage 9 werden defekte Planen aufgeführt, es gibt jedoch in Anlage 10 keine entsprechenden Maßnahmen

Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2019
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2019
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2019
Gültig ab:01.01.2020


A2019-13Appendix 10, points 3.7.1, 3.7.2, 3.7.3, 3.8.4 and 3.8.5In Anlage 10, Teil B, Kapitel 3, sind keine Modalitäten für den Austausch der Bremssohlen auf Doppelsohlenhaltern angegeben.

Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2019
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2019
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2019
Gültig ab:01.01.2020


A2019-14Appendix 11, point 7.9Obsoleszenz des Systems der „U-Teile" und entsprechend vorzu- nehmende Änderung in der Anlage 10 AVV

Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2019
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2019
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2019
Gültig ab:01.01.2020


A2019-15Appendix 9, Annex 1, codes 5.1.1 and 5.2.3.1Anordnung von Puffertellern mit Kunststoffeinlagen

Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2019
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2019
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2019
Gültig ab:01.01.2020


A2019-16Appendix 9, Annex 1, new code 7.5.7Ist der ILU Rahmen sichtbar gebrochen und die Stabilität gefährdet, existierte derzeit kein Code. Durch Aufnahme eines Codes, ist eine einheitliche Codierung möglich.

Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2019
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2019
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2019
Gültig ab:01.01.2020


A2019-17Appendix 9, Annex 1, code 7.7.5Anpassung des AVV, Anlage 9, Anhang 1, Punkt 7.7.5 gemäss der von der Gruppe genehmigten Änderungen der VRL 9.4 Band 2, das heißt: Ungültigkeit der nicht hochgeklappten Unterfahrschütze des Sattelanhängers bei Taschenwagen Typ 1 und 2 und bei gekennzeichneten Wagen mit einem der Kompatibilitätscodes: a, b, c, d,

Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2019
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2019
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2019
Gültig ab:01.01.2020


A2019-18Appendix 9, Annex 1, Codes 6.5.2.3 up to and including 6.5.2.7Der Code 6.5.2.5 müssen abgeändert werden da der nicht mit dem RID 2019 kompatibel ist.

Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2019
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2019
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2019
Gültig ab:01.01.2020


A2019-19Appendix 14, Section 1.2Handhabung und Lagerung von Radsätzen in Umspurstationen

Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2019
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2019
Annahme der Änderung:Mehrheit
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2019
Gültig ab:01.04.2020


A2019-20Appendix 8Korrektur und Aktualisierung der internen Regelung

Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2019
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2019
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2019
Gültig ab:01.01.2020


A2018-01
App. 16,
Art. 7.4,
App. 1


Die technischen Fahrzeugdaten sind die Grundlage für den Eisenbahnbetrieb und müssen vom jeweiligen Halter zur Verfügung gestellt werden. Solche Informationen zu liefern ist eine Verpflichtung des Halters.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2018
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2018
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:01.10.2018
Gültig ab:01.01.2019


A2018-02
new App. 15,
App. 1


Die ordnungsgemäße Instandhaltung der Güterwagen obliegt der „für die Instandhaltung zuständigen Stelle" (ECM). Um dieser Pflicht nachkommen zu können, benötigt die ECM u.a. Informationen zum Betrieb ihrer Wagen.
Solche Informationen zu liefern ist eine Verpflichtung des EVU, welches den Wagen im Gewahrsam hat.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2018
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2018
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:01.10.2018
Gültig ab:01.01.2019


A2018-03
App. 4


Das Schadensprotokoll (Anlage 4), das von einem EVU erstellt wird, ist als digitale Version bereitzustellen, und zwar im PDF- oder XML-Format. Dies ist unabdingbar für eine bessere Verwaltung der Informationen.
Die Anlage 4 ist unter Wahrung der vorgegebenen Form und des Inhalts und mit Blick auf eine standardisierte digitale Übertragung des Dokuments anzupassen.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2018
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2018
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:01.10.2018
Gültig ab:01.01.2019


A2018-04
App. 7


Mit der Aktualisierung der Anlage 7, Teile B und C, wird der veraltete Begriff „U-Teil" aus der Anlage entfernt und zudem eine Liste vereinheitlichter Tauschteile eingeführt
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2018
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2018
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:01.10.2018
Gültig ab:01.01.2019


A2018-05
App. 9


Unregelmässigkeiten an Puffertellern inkl. Kunststoffeinlagen
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2018
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2018
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:01.10.2018
Gültig ab:01.01.2019


A2018-06
App. 9


Die Codes 6.5.2.3 & 6.5.2.4 müssen abgeändert werden, da der RID 2017 bei den Tankfristen (4.3.2.3.7) geändert hat.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2018
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2018
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:01.10.2018
Gültig ab:01.01.2019


A2018-07
App. 9


Änderung der Radlastüberlast gemäß EN 15313-2016
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2018
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2018
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:01.10.2018
Gültig ab:01.01.2019


A2018-08
App. 9


Einführung von Code 6.6.1.4
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2018
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2018
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:01.10.2018
Gültig ab:01.01.2019


A2018-09
App. 9


Änderung der Fehlerklasse von 4 auf 5
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2018
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2018
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:01.10.2018
Gültig ab:01.01.2019


A2018-10
App. 9


Präzisierung ILU-Türverriegelung Code 7.5.2
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2018
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2018
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:01.10.2018
Gültig ab:01.01.2019


A2018-11
App. 10


Anpassung der Grundsätze im Kapitel A
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2018
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2018
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:01.10.2018
Gültig ab:01.01.2019


A2018-12
App. 10


Mit dieser Änderung der Anlage 10, werden die bezüglich Rissen in der Lauffläche von Radsätzen gemäß EN 15313 übernommen
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2018
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2018
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:01.10.2018
Gültig ab:01.01.2019


A2018-13
App. 10


Mit dieser Änderung wird angegeben, wie der Wagen zu behandeln ist, um die Spuren der thermischen Überbeanspruchung zu beseitigen und wie der Zustand des Bremssystems zu prüfen ist.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2018
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2018
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:01.10.2018
Gültig ab:01.01.2019


A2018-14
App. 10


Die Einführung von Radsatzgeneratoren und Radsatzpumpen führt zu Anbauteilen an Radsätzen, die eine Verbindung zum Wagenkasten haben. Der neue Punkt soll die Handhabung solcher Radsätze beschreiben.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2018
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2018
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:01.10.2018
Gültig ab:01.01.2019


A2018-15
App. 10


Einstellungen nach Bremssohlenwechsel oder einem Rad-satztausch in Einklang mit der UIC 543-1 bringen.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2018
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2018
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:01.10.2018
Gültig ab:01.01.2019


A2018-16
App. 10


Streichung des Sternchens von der Ziff. 6.28 bis 6.38 in Kapitel A Anlage 10
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2018
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2018
Annahme der Änderung:Keine Annahme
Bekanntgabe der Annahme:01.10.2018
Gültig ab:


A2018-17
App. 10


Aktualisierung des Kapitels B (Behandlung von Wagen nach besonderen Ereignissen) mit Einarbeitung der Norm EN 15313:2016
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2018
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2018
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:01.10.2018
Gültig ab:01.01.2019


A2018-18
App. 10


Der Anhang 4 wurde redaktionell überarbeitet und weitere Bildbeispiele eingefügt
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2018
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2018
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:01.10.2018
Gültig ab:01.01.2019


A2018-19
App. 11


Darstellung der Festhaltekraft an Wagen mit Spindelbremse wie es laut UIC-Merkblatt 545 Punkt 4.2 vorgesehen ist.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2018
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2018
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:01.10.2018
Gültig ab:01.01.2019


A2018-20
App. 14 – Part B


Der neue Teil B AVV ist klar formuliert, präzise, einheitlich, genormt und enthält keine veralteten Bestimmungen mehr.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2018
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2018
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:01.10.2018
Gültig ab:01.01.2019


A2018-21
App. 10


Instandsetzungsarbeiten an RID Kesselwagen.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2018
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2018
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:01.10.2018
Gültig ab:01.01.2019


A2018-22
App. 9


Anpassung des Codes 1.8.3 in 1.8.3.1 und 1.8.3.2
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2018
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2018
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:01.10.2018
Gültig ab:01.01.2019


A2018-23
Art. 19


Um die mit der ECM Verordnung / Anlage A zum Anhang G COTIF 1999 angestrebten Ziele auch im Rahmen des AVVs zu verwirklichen, muss der AVV in einigen Passagen angepasst und neue Definitionen aufgenommen werden. Die vorgeschlagenen Änderungen schaffen ein-deutige AVV Festlegungen für die Fuhrpark-In-standhaltungsmanagementfunktion und Instand-haltungserbringungsfunktion.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:10.08.2018
Ende der Abstimmungsperiode:10.11.2018
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:21.11.2018
Gültig ab:01.07.2019


A2017-01
Appendix 2 & 11


In der Anlage 11 Punkt 4.2 ist unter Bemerkung 2 eine Maßnahme vorgesehen. Diese Bemerkung kann aus der Anlage 11 entfernt werden, da in der Anlage 11 eine Beschreibung der Anschriften und Zeichen an Güterwagen enthalten ist und keine Behandlung.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2017
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2017
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:03-10-2017
Gültig ab:01-01-2018


A2017-02
Appendix 9


Aufnahme einer Definition der Massnahme „Aussetzen" in Anlage 9 als Punkt 3.2.5 / 3.2.6 Maßnahme „Aussetzen" Spalte (4); Definition
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2017
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2017
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:03-10-2017
Gültig ab:01-01-2018


A2017-03
Appendix 11


Hinzufügen der Festhaltekraft an Wagen mit Spindelbremse wie es laut UIC-Merkblatt 545 Punkt 4.2 vorgesehen ist .
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2017
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2017
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:03-10-2017
Gültig ab:01-01-2018


A2017-04
Appendix 9


Neuaufnahme eines neuen Codes 1.8.4 Hartmanganverschleißplatte an einem Radsatzlager
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2017
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2017
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:03-10-2017
Gültig ab:01-01-2018


A2017-05
Appendix 9


Anpassung der Formulierung des Anhang 8, Punkt 4 bezüglich der Handhabung des Entgleisungsdetektors (DET)
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2017
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2017
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:03-10-2017
Gültig ab:01-01-2018


A2017-06
Appendix 9


Bei Code 3.3.5.2 ist als Maßnahme neben einer Bezettelung mit Muster K immer eine Abhilfe durchzuführen. Sofern eine „Abhilfe" nicht mögliches ist, ist als Maßnahme „Aussetzen" bei Code 3.3.5.2 vorzusehen. Eine Bezettelung nur mit Muster K ist bei diesem Mangel nicht ausreichend.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2017
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2017
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:03-10-2017
Gültig ab:01-01-2018


A2017-07
Appendix 9


Die Maßnahme und die Fehlerklasse sind bei Code 5.9.1 anzupassen, da es bei einer aussermittigen Stellung des Langhubstoßdämpfers zu Profilverletzungen kommen kann.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2017
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2017
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:03-10-2017
Gültig ab:01-01-2018


A2017-08
Appendix 11


Derzeit ist nur ein Warnhinweis für Hochspannung (Blitzpfeil) in der Anlage 11 AVV aufgenommen. Der weitere Warnhinweis für Hochspannung nach DIN EN 15877-1:2012-12 wird im Rahmen dieses Änderungsantrags der Anlage 11 AVV ergänzt.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2017
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2017
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:03-10-2017
Gültig ab:01-01-2018


A2017-09
Appendix 9


Zur Lärmreduzierung werden in Zugbildungsanlagen mit Ablaufberg Reibmittelmodifikatoren an der Aussen- und Innenseite des Rades aufgetragen. Diese Auftragung stellt kein Grund zum Aussetzen dar und ist bei Code 1.3.7 als Ausnahme zu berücksichtigen.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2017
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2017
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:03-10-2017
Gültig ab:01-01-2018


A2017-10
Appendix 9


Bei besonderen Ereignissen werden bei einem scharf aufgelaufenen Wagen oder unzulässiger Rangierstoss auf eine 3 Punkt Messung des Radsatzes verzichtet.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2017
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2017
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:03-10-2017
Gültig ab:01-01-2018


A2017-11
Appendix 11


Für Sattelauflieger, die mit Lenkkeil ausgerüstet sind, wird für den Transport auf einem Eisenbahntaschenwagen eine besondere Kennzeichnung resp. Piktogramm benötigt.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2017
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2017
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:03-10-2017
Gültig ab:01-01-2018


A2017-12
Appendix 9


Anpassung der Formulierung zum Punkt 1.2 und 4.4 „Prüfplanung". Im Rahmen multilateraler Beziehungen zwischen EVU-EVU und der Weiterentwicklung des QMS ist eine Formulierungsanpassung bezogen Punkt 1.2 und 4.4 des QMS Haupttextes der Anlage 9 vorzunehmen.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2017
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2017
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:03-10-2017
Gültig ab:01-01-2018


A2017-13
Appendix 9


Hinzufügen der losen Wagenbestandteile Stützbock Steckschlüssel.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2017
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2017
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:03-10-2017
Gültig ab:01-01-2018


A2017-14
Appendix 10, Art 3.20


Gebrochene oder fehlende Lösezüge sind zu ersetzen.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2017
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2017
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:03-10-2017
Gültig ab:01-01-2018


A2017-15
Appendix 7, Part B


Mit der Aktualisierung der Anlage 7, wird der veraltete Begriff „U-Teil" aus der Anlage entfernt und zudem eine Liste vereinheitlichter Tauschteile eingeführt
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2017
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2017
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:03-10-2017
Gültig ab:01-01-2018


A2017-16
Appendix 7, Model HR


Anpassung des Musters Hr an die Anlage 10 zur Präzisierung der Ausbaugründe von Radsätzen
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2017
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2017
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:03-10-2017
Gültig ab:01-01-2018


A2017-17
Appendix 10, Art 4.14


Präzisierung der Schäden an Gleistücken und insbesondere deren Befestigungen (Anpassung an Anlage 9)
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2017
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2017
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:03-10-2017
Gültig ab:01-01-2018


A2017-18
Appendix 10, 1.6.1, 1.6.2 and 1.18


Mit dieser Änderung der Anlage 10, werden die Vorgaben der V-BKS (LL) zur Prüfung der Radsätze von Wagen mit LL-Sohle bei jeder Werkstattzuführung umgesetzt.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2017
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2017
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:03-10-2017
Gültig ab:01-01-2018


A2017-19
Appendix 10, Chapter C


Anlage 10, Kap. C - Präventive Instandhaltung - in Einklang mit der VO (EU) 445/2011 bringen.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2017
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2017
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:03-10-2017
Gültig ab:01-01-2018


A2017-20
Appendix 10, Annex 3, Art 2.2


EN 473 seine Gültigkeit zum 01.03.2013 verlieren, es ist nötig diese durch aktuelle EN ISO 9712 zu ersetzen
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2017
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2017
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:03-10-2017
Gültig ab:01-01-2018


A2017-21
Appendix 6 & Article 23.2


Änderung von Anlage 6 und eine Entschädigung in Höhe von 350 € vorzuschlagen.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2017
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2017
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:03-10-2017
Gültig ab:01-01-2018


A2017-22
Appendix 8


Überholung von Anhang 8
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2017
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2017
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:03-10-2017
Gültig ab:01-01-2018


A2016-01
Article 15.2


Art. 15 bildet die Pflichten und Maßnahmen aus der TSI TAF nicht ab.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2016
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2016
Annahme der Änderung:Mehrheit
Bekanntgabe der Annahme:09.10.2016
Gültig ab:01.04.2017


A2016-02
 


Article 27
Article 7



Der aktuelle Art. 27 ist unzureichend, wenn das Verschulden nicht feststeht.
Die Haftungsgrundlagen des Halters sind nicht ausdrücklich dargelegt.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2016
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2016
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:09.10.2016
Gültig ab:01.01.2017


A2016-03
Appendix 9 code 6.1.1.8


Hinzufügen eines Codes im Anhang 1 der Anlage 9 der die Anschrift vom Wagenhalter erforderlich macht, wie es laut EN-Norm 15877-1 von 2012 vorgeschrieben ist.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2016
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2016
Annahme der Änderung:Mehrheit
Bekanntgabe der Annahme:09.10.2016
Gültig ab:01.04.2017


A2016-04
Appendix 9 code 7.6.4.11 and 6.5.5.12


Anpassung der Maßnahme bei Code 7.6.4.11 und 6.5.5.12. Bei RID-Gut ist ein Herausdrehen der Notbetätigungsschraube nicht als Abhilfe aus Gründen des Arbeitsschutzes zulässig.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2016
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2016
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:09.10.2016
Gültig ab:01.01.2017


A2016-05
Appendix 9 code 6.7.6


Anpassung des Begriffs Crashelement durch den umfassenderen Begriff „Crash-System" – Code 6.7.6
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2016
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2016
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:09.10.2016
Gültig ab:01.01.2017


A2016-06
Appendix 9 code 6.7.1


Änderung des Codes 6.7.1: Für eine bessere Beanstandung des Bauteils werden spezifische Codes für den Stützbock und Aufsetzzapfen erfasst.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2016
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2016
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:09.10.2016
Gültig ab:01.01.2017


A2016-07
Appendix 10 Art 1.35


Artikel 1.35, Anlage 10, schreibt vor, welche Angaben beim Austausch von Radsätzen im Muster Hr zu machen sind. Im neuen Muster Hr sind die Laufkreisdurchmesser aller Radsätze des Güterwagens anzugeben. Diese Präzisierung ist in Ziffer 1.35 vorzunehmen. Ferner sollte darauf hingewiesen werden, dass es sich bei dem im Formular Muster Hr anzugebenden Durchmesser « B » um einen Messwert, nicht um einen Nennwert handelt.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2016
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2016
Annahme der Änderung:Mehrheit
Bekanntgabe der Annahme:09.10.2016
Gültig ab:01.04.2017


A2016-08
Appendix 10 Annex 3  chap B point 2.1


Rückverfolgbarkeit EVIC-Kontrollen
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2016
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2016
Annahme der Änderung:Mehrheit
Bekanntgabe der Annahme:09.10.2016
Gültig ab:01.04.2017


A2016-09
Appendix 10 section 6


Zusammenlegung der Passagen über Handgriffe und Trittstufen in Kapitel 6: Wagenkasten
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2016
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2016
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:09.10.2016
Gültig ab:01.01.2017


A2016-10
Appendix 10 point 5.9.1


Abschluss Punkt 5.9 zu den Toleranzen in Anlage 9, Punkt 5.2.3.2, zurzeit sind keine Toleranzen für zulässige Verriefungen in Anlage 10 angegeben.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2016
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2016
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:09.10.2016
Gültig ab:01.01.2017


A2016-11
Appendix 10 point 5.9.2


Bisher gibt es in Anlage 10 keine Angabe zu den zulässigen Riefen auf den Tellern der Puffer mit Verschleißeinlage.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2016
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2016
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:09.10.2016
Gültig ab:01.01.2017


A2016-12
Appendix 10 point 5.13


Festlegung eines maximalen Spiels zwischen Kupplungsbügel und -mutter
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2016
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2016
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:09.10.2016
Gültig ab:01.01.2017


A2016-13
Appendix 10 point 5.14.1


Einfügen der Schmierung der Kupplung.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2016
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2016
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:09.10.2016
Gültig ab:01.01.2017


A2016-14
Appendix 7


Ergänzung von Code 1.8.4 als Grund für den Ausbau in Muster Hr
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2016
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2016
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:09.10.2016
Gültig ab:01.01.2017





A2016-15
Appendix 10 point 3.6


Keine Darstellung der Beseitigungsmethode für überlaufende Sohlen
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2016
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2016
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:09.10.2016
Gültig ab:01.01.2017


A2016-16
Art 34


Artikel 34: Sprachen
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2016
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2016
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:09.10.2016
Gültig ab:01.01.2017


A2016-17
Appendix 9 codes 6.5.5.x and 7.6.4.x


Anpassung des Codes 6.5.5.x und 7.6.4.x gemäß UIC-Merkblatt 471-3
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:01.07.2016
Ende der Abstimmungsperiode:01.10.2016
Annahme der Änderung:Einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:09.10.2016
Gültig ab:01.01.2017


A2015-01
Appendix 4


Überarbeitung der Anlage 4 „Schadensprotokoll" für Güterwagen
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2015
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2015
Annahme der Änderung:Mehrheit
Bekanntgabe der Annahme:07.10.2015
Gültig ab:01.04.2016


A2015-02
Appendix 9


Einführung Rillen und Mulden
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2015
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2015
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:07.10.2015
Gültig ab:01.01.2016


A2015-03
Appendix 9


Code 5.6.1 Präzisierung der Maßnahme
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2015
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2015
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:07.10.2015
Gültig ab:01.01.2016


A2015-04
Appendix 9


Änderungsantrag Neuaufnahme Schadcode für den Entgleisungs-detektor, Code 3.3.1.2 bis 3.3.1.4
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2015
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2015
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:07.10.2015
Gültig ab:01.01.2016


A2015-05
Appendix 9


Begriffsdefinition zum Punkt 2.3 Anlage 9 Mindestkenntnisse der Wagenmeister
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2015
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2015
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:07.10.2015
Gültig ab:01.01.2016


A2015-06
Appendix 9


Abänderung von Punkt 4 der Checkliste für abgelaufene Revisionen und Punkt 3 der Checkliste für Wagen nach besonderen Ereignissen des Anhangs 9
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2015
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2015
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:07.10.2015
Gültig ab:01.01.2016


A2015-07
Appendix 9


Änderung Punkt 1 der Checklisten (Anhang9)
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2015
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2015
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:07.10.2015
Gültig ab:01.01.2016


A2015-08
Appendix 11


Präzisierung Kennzeichen CT Anlage 11
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2015
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2015
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:07.10.2015
Gültig ab:01.01.2016


A2015-09
Appendix 11


Änderungsantrag Anschrift - Tauschbarkeit V-BKS
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2015
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2015
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:07.10.2015
Gültig ab:01.01.2016


A2015-10
Appendix 11


Anschrift Symbol „Verstärkte Kupplung"
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2015
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2015
Annahme der Änderung:Mehrheit
Bekanntgabe der Annahme:07.10.2015
Gültig ab:01.04.2016


A2015-11
Appendix 9


Anpassung der Codes 1.3.3 und 1.3.5.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2015
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2015
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:07.10.2015
Gültig ab:01.01.2016


A2015-12
Appendix 10


Änderung des Art. 1.6
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2015
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2015
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:07.10.2015
Gültig ab:01.01.2016


A2015-13
Art. 14.2


Anpassung der Art. 14.2
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2015
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2015
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:07.10.2015
Gültig ab:01.01.2016


A2015-14
Appendix 7


Revision der Anlage 7
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2015
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2015
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:07.10.2015
Gültig ab:01.01.2016


A2014-01
Artikel 17


Die Annahme von Wagen von Dritten
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2014
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2014
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:11.10.2014
Gültig ab:01.01.2015


A2014-02
Artikel 19.5


Klärung "zugelassenen Werkstatt & Personal"
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2014
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2014
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:11.10.2014
Gültig ab:01.01.2015


A2014-03
Anlage 1


Informationen denVertragsparteien zur Verfügung gestellt werden
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2014
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2014
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:11.10.2014
Gültig ab:01.01.2015


A2014-04
Anlage 9


Änderung der Anlage 1: Klärung von drei Punktmessung
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2014
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2014
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:11.10.2014
Gültig ab:01.01.2015


A2014-05
Anlage 9


Anhang 1: Verfahren für die thermische Überlast an Radsätzen Anhang 8 Ziffer 3
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2014
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2014
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:11.10.2014
Gültig ab:01.01.2015


A2014-06
Anlage 9


Änderung der Anlage 1: Nr. 6.1.2 Overhaul
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2014
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2014
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:11.10.2014
Gültig ab:01.01.2015


A2014-07
Anlage 9


Änderung der Anlage 1: Nr. 6.7.1.2 Maßnahmen ergriffen werden
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2014
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2014
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:11.10.2014
Gültig ab:01.01.2015


A2014-08
Anlage 10


Neuer Artikel 3.8.3 (Composite Bremsklötze)
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2014
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2014
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:11.10.2014
Gültig ab:01.01.2015


A2014-09
Anlage 10


Coding Liste für Interventionen
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2014
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2014
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:11.10.2014
Gültig ab:01.01.2015


A2014-10
Artikel 23


Entschädigung an beschädigten Radsätze
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2014
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2014
Annahme der Änderung:keine Anahme
Bekanntgabe der Annahme:11.10.2014
Gültig ab:---








A2014-11
Anlage 9


Änderung der Anlage 1: Codes 3.2.4 - 3.2.6: Integration von Scheibenbremsen
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2014
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2014
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:11.10.2014
Gültig ab:01.01.2015


A2014-12
Anlage 9


Änderung der Anlage 1: Änderung der Kapitel 6 und 7 inkl. gesetzl. ILE
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2014
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2014
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:11.10.2014
Gültig ab:01.01.2015


A2014-13Anlage 9Änderung der Anlage 1: Aufbau von Metall Nr. 1.3.4
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2014
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2014
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:11.10.2014
Gültig ab:01.01.2015


A2014-14
Anlage 10


Geändert Anhang 3 (EVIC / delete 'Berichterstattung')
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2014
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2014
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:11.10.2014
Gültig ab:01.01.2015


A2014-15
Anlage 11


Änderung von Punkt 3.2 Update der Liste mit Kompatibilitätscode "i"
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2014
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2014
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:11.10.2014
Gültig ab:01.01.2015


A2013-01Anlage 10 Anlage 7Anweisungen bei Fettaustritt an den Radsatzlagern. Um die Rückverfolgbarkeit der Radsätze sicherzustellen, ist die Angabe der individuellen Nummer des auszutauschenden Radsatzes erforderlich (Muster HR).
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:05.03.2013
Ende der Abstimmungsperiode:05.06.2013
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:09.06.2013
Gültig ab:01.01.2014




A2013-02Anlage 10Änderung der Abschnitt 3.6 zu klären, wer die Ergebnisse der Bremsprüfung erhält.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:26.06.2013
Ende der Abstimmungsperiode:26.09.2013
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:29.09.2013
Gültig ab:01.01.2014


A2013-03Anlage 10Mit der Anlage 9 übereingestimmt.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:26.06.2013
Ende der Abstimmungsperiode:26.09.2013
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:29.09.2013
Gültig ab:01.01.2014


A2013-04Anlage 9 Anhang 1Einführung neuer Code 4.8.3
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:26.06.2013
Ende der Abstimmungsperiode:26.09.2013
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:29.09.2013
Gültig ab:


A2013-05Anlage 9 Anhang 1Mängelbeschreibung der Schadcodes 5.3.3 und 5.2.3.2 besser definiert.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:26.06.2013
Ende der Abstimmungsperiode:26.09.2013
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:29.09.2013
Gültig ab:01.01.2014


A2013-06Anlage 9 Anhang 1Verschiedene Modifikationen in Abschnitt 6 und 7.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:26.06.2013
Ende der Abstimmungsperiode:26.09.2013
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:29.09.2013
Gültig ab:01.01.2014


A2013-07Anlage 9 Anhang 1, 8Neue Massnahme beim Schadcode 7.1.2 Bildliche Darstellung zum besserem Verständnis der Überschreitung der höchsten Lastgrenze
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:26.06.2013
Ende der Abstimmungsperiode:26.09.2013
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:29.09.2013
Gültig ab:01.01.2014


A2013-08Anlage 1In Option, zentrale Rechnungsadressen das/der jeweilige EVU/Halter angeben
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:26.06.2013
Ende der Abstimmungsperiode:26.09.2013
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:29.09.2013
Gültig ab:01.01.2014


A2013-09Anlage 14Konditionen für umspurfähige Wagen an der Grenze zwischen Frankreich und der iberischen Halbinsel
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:26.06.2013
Ende der Abstimmungsperiode:26.09.2013
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:29.09.2013
Gültig ab:01.01.2014


A2013-10Artikel 34Verwenden von Landessprachen
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:26.06.2013
Ende der Abstimmungsperiode:26.09.2013
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:29.09.2013
Gültig ab:01.01.2014
 

A2013-11Anlage 5Verschiedene Modifikationen
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:12.07.2013
Ende der Abstimmungsperiode:12.10.2013
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:15.10.2013
Gültig ab:01.01.2014


A2013-12
Anlage 9


Anlage 11


Die Umsetzung gewährleistet die zwangsläufige Aktualisierung gegenüber die VERORDNUNG (EU) Nr. 321/2013 der Kommission vom 13. März 2013 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Fahrzeuge — Güterwagen" des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:03.12.2013
Ende der Abstimmungsperiode:03.03.2014
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:05.03.2014
Gültig ab:05.06.2014


A2012-1
(Set von 7 Änderungen)
Den verbindlich einzuhaltenden technischen Zustand der gegenseitig zu übergebenden
Güterwagen, zwischen zwei oder mehreren Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)
 
A2012-1.1Anlage 9Vorschlag 1
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2012
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2012
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2012
Gültig ab:01.01.2013

A2012-1.2Anlage 9Vorschlag 2
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2012
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2012
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2012
Gültig ab:01.01.2013

A2012-1.3Anlage 9Vorschlag 3
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2012
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2012
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2012
Gültig ab:01.01.2013

A2012-1.4Anlage 9Vorschlag 4
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2012
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2012
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2012
Gültig ab:01.01.2013

A2012-1.5Anlage 9Vorschlag 5
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2012
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2012
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2012
Gültig ab:01.01.2013

A2012-1.6Anlage 9Vorschlag 6
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2012
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2012
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2012
Gültig ab:01.01.2013

A2012-2Anlage 11 Anlage 14Verbindlich einzuhaltender technischer Zustand der zwischen zwei oder mehreren Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zu übergebenden Wagen - Vorschlag 7 Überführung der Anhänge 1 bis 3 der Anlage 11 in eine neue Anlage 14 und Aktualisierung der Angaben
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2012
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2012
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2012
Gültig ab:01.01.2013


A2012-3Anlage 10Komplette Überarbeitung des Textes von Anlage 10 (Übereinstimmung der deutschen und französischen Texte) und Änderungen der AG Instandhaltung, insbesondere das Hinzufügen eines neuen Anhangs 4 für die K-Sohlen.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2012
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2012
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2012
Gültig ab:01.01.2013

A2012-4Anlage 3Hinzufügen eines CUV-Wagenbriefmusters für den Kombinierten Verkehr.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2012
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2012
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2012
Gültig ab:01.01.2013

A2012-5Artikel 14 Anlage 3Aufnahme der Regelung der Beförderungsmodalitäten für leere Wagen, insbesondere im Falle von außergewöhnlichen Ereignissen
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2012
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2012
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2012
Gültig ab:01.01.2013

A2012-6Artikel 3 Artikel 5Monatliche Veröffentlichung der beitretenden und ausscheidenden AVV-Mitglieder
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2012
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2012
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2012
Gültig ab:01.01.2013

A2012-7Artikel 19 Artikel 22Erhöhung des Schwellenwerts für die Einholung der Zustimmung des Halters zu Reparaturarbeiten von 750 € auf 850 €.
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.06.2012
Ende der Abstimmungsperiode:30.09.2012
Annahme der Änderung:Mehrheit
Bekanntgabe der Annahme:06.10.2012
Gültig ab:01.01.2013

A2012-8Artikel 7Verbindliche Lieferung technischer Dokumentationen und Betriebsanleitungen für Neubauwagen oder umgebaute Wagen
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:06.08.2012
Ende der Abstimmungsperiode:06.11.2012
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:10.11.2012
Gültig ab:01.01.2013

A2011-4App. 9Änderungen diverses
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:09.08.2011
EEnde der Abstimmungsperiode:09.11.2011
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:28.11.2011
Gültig ab:01.12.2011








A2011-3App. 13 Art. 19Katalog kleinerer reparaturarbeiten
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:13.03.2011
Ende der Abstimmungsperiode:19.06.2011
Annahme der Änderung:majorität
Bekanntgabe der Annahme:26.09.2011
Gültig ab:01.01.2012


A2011-2Art. 11Zusätzliche Bedingung für die Zurückweisung eines Wagens
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:13.03.2011
Ende der Abstimmungsperiode:19.06.2011
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:26.09.2011
Gültig ab:19.09.201


A2011-1App. 7Hinzufügung des Codes des Empfangsbahnhofs
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:13.03.2011
Ende der Abstimmungsperiode:19.06.2011
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:26.09.2011
Gültig ab:19.09.2011


A2010-2App. 10Einführung von EVIC (neuer Anhang 3)
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:30.07.2010
Ende der Abstimmungsperiode:30.10.2010
Annahme der Änderung:majorität
Bekanntgabe der Annahme:26.11.2010
Gültig ab:01.05.2011








A2010-1App. 8Einführung einer Wagendatenbank
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:29.03.2010
Ende der Abstimmungsperiode:29.06.2010
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:30.06.2010
Gültig ab:01.10.2010


A2009-2App. 2 Art. 7/9Änderungen in Kapitel II Art. 7 und 9 und Anhang 2
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:20.03.2009
Ende der Abstimmungsperiode:20.06.2009
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:13.07.2009
Gültig ab:13.10.2009


A2009-1App. 8 Art. 3Änderungen an Kapitel I Art. 3 und Anhang 8
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:20.03.2009
Ende der Abstimmungsperiode:20.06.2009
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:13.07.2009
Gültig ab:13.10.2009


A2008-3App. 10Korrektieve und präventive Instandhaltung
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:07.07.2008
Ende der Abstimmungsperiode:07.10.2008
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:16.03.2009
Gültig ab:16.06.2009


A2008-2App. 11Anschriften und Kennzeichen an Güterwagen
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:07.07.2008
Ende der Abstimmungsperiode:07.10.2008
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:16.03.2009
Gültig ab:16.06.2009


A2008-1App. 9Bedingungen für die technische Übergangsuntersuchung an Güterwagen
Bekanntgabe des Änderungsvorschlags:21.04.2008
Ende der Abstimmungsperiode:21.07.2008
Annahme der Änderung:einstimmig
Bekanntgabe der Annahme:16.03.2009
Gültig ab:16.06.2009


  Originalversion des AVV